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Demo gegen Netzzensur

Demo gegen Netzzensur


Die EU-Kommission hat neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, in denen härtere Strafen für Kindesmissbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie gefordert werden. Diese beinhalten unter anderem die Einführung der schon in der Vergangenheit sehr umstrittenen Internetsperren auf EU-Ebene.
Den Mitgliedsstaaten ist es freigestellt, wie die Sperrung umgesetzt wird. Es soll jedoch sichergestellt werden, dass der Zugang zu kinderpornografischen Websites nicht möglich ist.

Noch ist es aber nicht beschlossene Sache, da es sich um einen Richtlinenentwurf handelt, der vor Inkrafttreten noch vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt werden muss.
Die stark umstrittene Passage könnte also noch aus dem Entwurf gestrichen werden.

Nachfolgend ein Zitat der umstrittenen Passage.

Artikel 21: Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

1. Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird. Die Zugangssperrung erfolgt vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter im Rahmen des Möglichen darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.

2. Unbeschadet des Vorstehenden trifft jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen, damit Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, aus dem Internet entfernt werden.